Hier erklären wir das Drum und Herum der neuen Rechtslage ab dem 25. Mai 2018 — so gut das nach dem heutigen Stand geht. Wenn Sie gleich ans Eingemachte wollen, klicken Sie auf unsere
Worum geht es hier eigentlich?
Es geht um Datenschutz. Eine gute Sache! Man möchte ihn gerne für sich in Anspruch nehmen. Was bedeutet das aber konkret? Wir möchten Ihnen das an dieser Stelle erklären.
Das Grundproblem
Auf der einen Seite stehen Unternehmen, die immer mehr wissen wollen. Auf der anderen Seite sind die Nutzer, die meist ahnungslos ihre Daten preisgeben. Es gab auch in der Vergangenheit Gesetze, die die Regeln in diesem komplexen Szenario votrgegeben haben. Wie sich allerdings gezeigt hat, waren diese nicht ausreichend.
Der heutige Stand
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll nun diesen Zustand verbessern und mehr Rechtssicherheit bringen. Ob das gelingt, das wird sich erst zeigen. Der Ansatz, der den Schutz von Privatpersonen in den Mittelpunkt stellt, ist allerdings zu begrüssen.
Immer wieder wird sich die Rechtslage durch Rechtsprechung verändern. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2019 entschieden, dass für das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich ist. Das bedeutet für Millionen von WebseitenbetreiberInnen, dass die bisher praktizierte Form eines blossen Hinweises auf die Verwendung von Cookies (und die damit verbundene Annahme, dass das Weitersurfen auf der Site eine Einwilligung der BenutzerInnen sei) unzulässig ist.
Eine komplexe Angelegenheit!
Nach diesem Urteil dürften wohl viele WebseitenbetreiberInnen ihren Cookie-Hinweis auf das Opt-In-Verfahren umstellen — was auf manchen Webseiten bereits heute zu einer klaren Überforderung der WebseitenbesucherInnen führen dürfte. Wer weiss, denn noch, worum es da geht?
Übrigens: Wir lassen Sie und Ihr Webprojekt natürlich nicht alleine mit dieser Problematik und werden die für Ihre Anforderungen richtige Lösung einsetzen.
Wie sieht es bei uns aus?
Unsere eigene Umsetzung
Betrachten wir die Sachlage mal aus unserer Sicht, also aus Sicht der Softwareberatung Anke Feil. Es besteht innerhalb unseres Internetangebotes beispielsweise die Möglichkeit, persönliche oder geschäftliche Daten einzugeben. Das können eMail-Adressen, Namen und anderes sein. Die Softwareberatung Anke Feil muss sicherstellen, dass bei der Speicherung und Verwendung dieser Daten alles mit rechten Dingen zugeht.
Das bedeutet unter anderem, dass wir keine unnötigen Daten erheben, die eingegebenen Daten sicher speichern, Ihnen auf Anforderung Auskunft über die erhobenen Daten zukommen lassen. Auch müssen wir uns um die Löschung von Daten kümmern, wenn sie nicht mehr benötigt werden — und dabei gesetzliche Fristen beachten.
Anders formuliert: Wir haben Pflichten, Sie als BesucherIn dieser Website haben Rechte. Diese ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Kurz: Viel Arbeit für uns.
- Es ist komplex.
- Wir müssen Ihnen verständlich erklären, was wir mit Ihren Daten machen.
Ist das wirklich alles neu?
Unsere Datenschutzhinweise sind seit der Gründung der Softwareberatung Anke Feil schon immer ausführlich und verständlich gewesen. Trotzdem haben wir seit 2018 — nachdem die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden war — einige notwendige Anpassungen vorgenommen, die Sie unter dem Menüpunkt Datenschutzerklärung nachlesen können.
Datenschutz-Grundverordnung
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Zudem wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an diese Verordnung angepasst.
Die DGSVO wirkt grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedstaaten haben jedoch einige Möglichkeiten, durch eigene Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der neuen Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Wer mehr dazu wissen möchte, kann unter diesem Link weitergehende Informationen finden:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
Lesen Sie dieses umfassende Dokument, das vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit herausgegeben wurde (5. Auflage, September 2017).
Zudem enthält das Dokument umfassende Informationen zum Thema und ist ein gutes Nachschlagewerk.