Mehr zur Datenschutzerklärung: Cookies!
Als „Website“ wird im Folgenden der Internetauftritt unter „anke-feil.de“ bezeichnet.
Als „Website“ wird im Folgenden der Internetauftritt unter „anke-feil.de“ bezeichnet.
Datenschutz? Wir haben alle eine Vorstellung davon, was das bedeutet. Möglicherweise nicht immer die selben. Deshalb ist es wichtig, dass BetreiberInnen einer Website den NutzerInnen erklären, wie sie mit dem Datenschutz umgehen. Hier gibt es einen Extrabereich für Cookies.
Zum Datenschutz einer Website gehört heute in der Regel eine Datenschutzerklärung. Muss man haben. Warum eigentlich?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass man die NutzerInnen einer Website zum Thema Datenschutz informieren muss. Gut informieren. In verständlicher Sprache.
Das ist insbesondere deshalb keine einfache Aufgabe, weil alleine die DSGVO aus 99 Artikeln besteht, es immer wieder neue Rechtssprechung zum Thema gibt, selbst Experten dazu unterschiedliche Meinungen äussern und manches heute (Oktober 2019) noch nicht vorhanden ist — zum Beispiel die europäische ePrivacy-Verordnung. Wer soll sich da auskennen?
Zudem gibt es viele Themen: Verschlüsselung, eMail, Newsletter, elektronische Formulare, Cookies, Rechte von NutzerInnen und sicher noch einige mehr. Wie kann man das ernsthaft bewältigen? Ist das Betreiben eines Webauftritts zu einem Thema — ohne ein Wirtschaftsunternehmen mit einem Anwaltsbüro im Hintergrund zu haben — heute überhaupt noch möglich? Die Frage muss ernsthaft gestellt werden.
Wenn Sie Ihre Cookie-Einstellungen neu setzen möchten, dann klicken Sie auf diese Schaltfläche:
Momentaner Status: AkzeptiertMomentaner Status: VerweigertWir empfehlen Ihnen, nur die notwendigen Cookies zuzulassen.
Nun, die Datenschutzerklärung dieser Website platzt bereits jetzt aus allen Nähten. Wenn wir das Thema „Cookies“ dort in einem Umfang behandeln wollten, den wir als angemessen betrachten, dann wäre die Datenschutzerklärung noch umfangreicher. Deshalb haben wir dieses spezielle Thema nochmal separat behandelt.
Immer mehr — immer besser?
Ganz eindeutig: Es ist zu begrüssen, dass die Datenschutzgrundverordnung eine umfangreiche Aufklärungspflicht vorsieht — aber noch mehr zu begrüssen wäre es, wenn die Gesetzgebung weniger Rücksicht auf die Datensammelleidenschaft vieler Unternehmen nähme.
Die Konsequenz dieser Rücksicht ist, dass für viele nicht-kommerzielle Website-BetreiberInnen oder auch kleinere kommerzielle AnbieterInnen eine so gut wie nicht zu bewältigende Arbeitslast entsteht. Es ist nicht hinnehmbar, dass lokale Vereine, kleine Bürgerinitiativen oder sonstige Interessensgemeinschaften, die ehrenamtlich und nicht-kommerziell arbeiten, solch komplexen Regelungen ausgesetzt sind.
Allerdings: Es ist nicht nur zu befürchten, es ist heute klar, dass die Anforderungen an Website-Betreiber immer höher werden. Und vielfach können diese Anforderungen einfach nicht mehr erfüllt werden. Wenn der Betrieb des Webauftritts eines Vereins bedeutet, dass man einen Medienanwalt beauftragen muss, um überhaupt eine rechtskonforme Website hinzubekommen, dann ist das als Fehlentwicklung einzuschätzen.
Was machen wir nun damit?
Manch eine oder einer mag diese ganze Geschichte mit Datenschutz und der DSGVO für völlig übertrieben halten. So ganz absurd ist diese Einstellung nicht. Wenn es aber eine Pflicht zur nutzerInnen-freundlichen Erklärung gibt, dann wollen wir dem auch nachkommen. So gut wir können …
Warum überhaupt Cookies? Wir wollen Ihnen ein Beispiel geben: Wenn Sie einen Kommentar auf einer Website schreiben, kann das eine Einwilligung sein, Ihren Namen, Ihre eMail-Adresse und Ihre (möglicherweise angegebene) Website in Cookies zu speichern.
Komfort!Das gerade beschriebene Beispiel ist eine Komfortfunktion, damit Sie nicht, wenn Sie einen weiteren Kommentar schreiben, all diese Daten erneut eingeben müssen. Dem Setzen solcher Cookies können Sie widersprechen. Wenn Sie widersprechen, dann werden solche Komfort-Cookies nicht gesetzt.
Notwendiges!Nun gibt es aber auch Cookies, die für den Betrieb einer Website einfach notwendig sind. Dabei handelt es sich um Funktionen, die nur über das Setzen eines Cookies realisiert werden können. Ein Beispiel: Wenn Sie dem Setzen von Cookies widersprechen — wie und wo soll dann dieser Widerspruch abgelegt werden? Sie raten richtig: in einem Cookie auf Ihrem Computer!
Natürlich gibt es dafür eine Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darin wird abgestellt auf die „berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten“.
Konkret: Wenn eine relevante Funktionalität einer Website ohne Cookies nicht angeboten werden kann, dann dürfen diese auch ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden — wenn nicht besonders schützenswerte andere Interessen dagegen sprechen.
Der ganze Rest — man will Ihre Daten!
Den grössten Anteil an Cookies machen sicher die aus, die Ihre Daten wie NutzerInnenverhalten, Interessen, Vorlieben, Kaufverhalten und ähnliches speichern. Diese werden oft als Tracking- und Werbe-Cookies bezeichnet. Es geht schlicht um Geschäftsinteressen. Man will Sie als KonsumentInnen, man will Umsatz generieren, indem man Ihnen irgendwelche „massgeschneiderten“ Angebote unterschummelt.
Ganz deutlich formuliert: Wir lehnen diese Art der „Überwachung“ ab. Sie sollte unserer Meinung nach untersagt werden, so wie es mit Werbeanrufen geschehen ist.
Nicht mit uns!Diese Website sammelt keine persönlichen Daten mithilfe von Cookies. Es wird also keine Tracking- und Werbe-Cookies von uns auf dieser Website geben. Um auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Website ausdrücklich zustimmen. Solange Sie das nicht getan haben, setzen wir — bis auf die technisch unabdingbaren — keine Cookies in Ihrem Browser.
Unterhaltungswert garantiert!Seien Sie aber bitte nicht verwirrt, wenn wir Ihnen nun erklären, dass für Ihre Ablehnung von Cookies — ja, Sie raten richtig! — wiederum ein Cookie gesetzt werden muss. Das ist allerdings ebenfalls absolut durch alle Gesetze und Verordnungen gedeckt und lässt sich heute tatsächlich auch nicht anders lösen. Und Sie wissen ja bereits, dass notwendige Cookies gesetzt werden dürfen.
Das liest sich eigentlich gar nicht schlimm oder gar gefährlich, richtig? Und tatsächlich: Das ist es auch nicht. Wir sammeln keine persönlichen Daten mithilfe von Cookies oder auf andere Art, wenn Sie unsere Seiten besuchen. Und wenn doch einmal Daten gespeichert werden (Beispiel: Kontaktformular), dann weisen wir Sie an der betreffenden Stelle darauf hin.
Ja, aber: Drittanbieter!
Nun ist ein Kernstück dieser Website eine digitale Karte, die wir vom Google beziehen. Sie ahnen es: Google will Cookies setzen!
Vielleicht binden wir auch mal ein Youtube-Video ein. Auch hier will die Eigentümerin (wieder: Google) Cookies setzen! Können wir, die Betreiber dieser Website, das verhindern? Werden die angebotenen Services — also die Kartenansicht oder das Abspielen eines Videos — ohne Cookies funktionieren? Sind wir nach der Datenschutzgrundverordnung möglicherweise verpflichtet, das Setzen von Drittanbieter-Cookies zu verhindern?
Die (schwammige) RechtslageHeute (im Oktober 2019) stellt sich die Rechtslage den meisten wohl so dar: Wir müssen Sie vor allem aufklären über das, was wir mit Ihren Daten machen — und Sie müssen die Möglichkeit haben, dem entweder zuzustimmen oder es abzulehnen.
Im Bereich der Cookies werden Sie durch die Benutzung unserer Website nicht um ein paar notwendige (!) Cookies auf Ihrem Computer herumkommen. Und wer glaubt tatsächlich, dass eine kleine Website wie unsere den technischen Möglichkeiten von Datenkraken wie Google etwas entgegen setzen kann?
Werbe- und Tracking-CookiesUm es klar zu sagen: Wir halten dieses ganze Werbe- und Tracking-Zeugs für — unschön (um eine deutlichere Formulierung zu vermeiden).
Das Setzen von Werbe- oder Tracking-Cookies werden wir in unserem Verantwortungsbereich nicht verfolgen. Wir halten nichts von der allgegenwärtigen, nervigen Werbung, die so manche gute Website heute zumüllt. Wenn Google und Co. trotzdem einen Weg finden — dann muss man es entweder zulassen und ignorieren, oder eine Website wie unsere (und Millionen andere) meiden. Im allerschlimmsten Fall werden wir diese Website schliessen müssen — hoffen wir, dass es nie soweit kommen wird!
Haltbarkeitsdatum von Cookies?Cookies werden in der Regel ein Jahr lang auf Ihrem Computer gespeichert. Sie können sie allerdings vor Ablauf dieser Zeit löschen — wenn Sie sich ein wenig mit Ihrem Internet-Browser (wie beispielsweise Firefox) auskennen. Ebenso bieten viele Browser an, Cookies generell abzulehnen oder die bereits gesetzten beim Schliessen des Browsers automatisch zu löschen. Suchen Sie für das genaue Vorgehen am besten eine Anleitung im Internet.
Was können wir sagen?
Seien Sie vergewissert: Wir tun unser Bestes, um Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten zu schützen. Das ist komplex und für uns aufwändig — keine einfache Aufgabe für eine privat und ehrenamtlich betriebene Website. Und es ist in keinem Fall sicher, dass unsere Rechtsauffassung und unser Vorgehen die einzig richtigen sind.
Auch sollte man wissen, dass manche Vorschriften zu diesem Thema relativ neu sind, in der Praxis noch nicht erprobt und Rechtsprechung immer wieder zu neuen Einschätzungen und Erkenntnissen führt.
Da wir uns aber intensiv und immer wieder mit diesen Dingen beschäftigen, gehen wir davon aus, dass wir nicht falsch liegen. Möge es so sein.